Hexenprozesse
PROZESSE
Als Indiz für Hexerei konnte, wie gesagt, praktisch alles gelten. Jeder konnte angeklagt werden, niemand war seines Lebens sicher, weder Klerus, noch Adelige noch das einfache Volk.
Wenn ein Unwetter aufzog und zur gleiche Zeit wurde eine Frau am Feld bemerkt, war das ein sicheres Indiz für Hexerei. Hatte eine Bäuerin einen Strauch, der seltsame Wurzelformen hatte, konnte sie das auf den Scheiterhaufen bringen, wie es auch tatsächlich 1482 geschehen ist.
Es wurden sogar Frauen aus dem Grund hingerichtet, die einfach nur im Sommer öfters in den Wald Kräuter sammeln gingen. (in Plinzenberg bei Fulnek)
Kinder, die mit Taschentüchern spielten waren genauso verdächtig, als Frauen, die nach der Annahme der Hostie sich den Mund abwischten. Beides konnte tödlich sein.
Inquisitoren ließen sogar Gerüchte ausstreuen, um die Bevölkerung zu verängstigen und dann ließen sie sich holen. Menschen wurden verhaftet, gefoltert, gequält und zu Tode gebracht.
Ihnen wurde versprochen, wenn sie gestehen würden kämen sie frei. Dieses Versprechen unter der Folter veranlasste viele gequälte Menschen, allerlei Untaten zu gestehen. Da viele nicht wussten, was sie gestehen sollten, sagte es ihnen der Inquisitor vor. Dann wurde ihre Hoffnung frei zu kommen, bitter enttäuscht, sie wurden trotzdem auf den Scheiterhaufen gebracht.
Dieses falsche Versprechen war eine beliebte Methode, Menschen zu Geständnissen zu bringen.
Es gab aber auch milde Bestrafungen, Gnade und Freigang:
Milde Bestafung?
Im Jahr 1434 setzte man eine Frau, die milder zu bestrafen war, an einen Stock (bei der Pegnitz), setzten ihr eine bemalte Inful auf und zwickten ihr einen Teil der Zunge ab.
Über die christliche Gnade
Es gab auch Gnadenzettel für die zurm Scheiterhaufen verurteilten. Wenn man jetzt meint, man hat sich freikaufen können, hat man weit gefehlt.
Der GNADENZETTEL wandelte die Todesstrafe auf dem Scheiterhaufen in der Weise um, daß man mit dem Schwert gerichtet wurde.
Vorher wurde man aber noch mit glühenden Zangen gezwickt und die rechte Hand wurde abgehauen, bevor der Kopf abgeschlagen wurde. Der Körper wurde dann erst verbrannt.
Unschuldig! Endlich frei! ......Aber wie?
Was tat man, wenn jemand bloß nur verdächtig war?
Stuttgart, 12. Juni 1527
Der Vogt Fürderer überraschte die Witwe Margareta Lösin, die gerade vom Markt kam, mit einer Verhaftung.
Irgendjemand hatte vor 4 Jahren gesagt, daß sie eine Unholdin sei, mit dem Teufel Gemeinschaft gehabt hat und mit der Ofengabel sei sie über den Gartenzaun geritten.
Er ließ ihr die Haare abschneiden (bestimmt auch überall am Körper rasieren und absuchen) und ließ sie zur Folter führen.
Sie wurde aufgezogen und mit Ruten geschlagen. Dann wurden ihre Beine mit in Pech getauchten Lappen verbrannt.
Um ihren Kopf herum zog man ein Seil immer enger zusammen.
Ihre Füße steckte man in Scheinsschuhe, das waren Schuhe, die man vorher auf einem Kohlenbecken röstete.
Dann wurde sie auf einen Stuhl gesetzt und mit glühenden Kohlen überschüttet.
Als sie immer noch nicht gestand, da warf man sie in einen Turm.
Der Turm hatte kein Dach und bot weder Schutz vor der Hitze der Sonne noch vor der Kälte im Winter.
Drei lange Jahre musste sie da drinnen schmachten, bevor sie freikam!
Sie durfte aber nicht nach Hause zurück, sie wurde aus dem Land getrieben.
Prozesse mit tödlichem Ausgang:
Viele Frauen starben schon während der Folter, dann hieß es: "....der Tyvel habe ihr den Hals umgedreht."
Erkrankte Frauen ließ man sogar aus dem Krankenhaus holen, wenn sie im Fieberwahn irgendwelche Sachen phantasierten.
Man scheute sich nicht, diese Frauen zu Tode zu foltern, so geschehen in Amsterdam 1564
Sogar vom Sterbebett weg wurden Frauen geholt, zum Richtplatz geschleift und mitsamt dem Bett verbrannt.
Das tote Kind
Frauen wurde vorgeworfen, Hexen zu sein und ein kurz zuvor gestorbenes und beerdigtes Kind wieder ausgegraben zu haben und für die Herstellung einer Hexensalbe verwendet zu haben.
Nach wiederholter Folter gaben die Frauen dies auch zu.
Der Ehemann einer Angeklagten veranlasste die Öffnung des Grabes unter vielen Zeugen, um zu beweisen, dass das Kind noch unversehrt im Grabe liegt. Das Kind lag auch noch unversehrt im Grab.
Mit der Begründung, dass dies ein Blendwerk des Teufels sei, nämlich dass das Kind noch unversehrt im Grab lag und alle Zeugen es sahen, verurteilte man alle Frauen zum Feuertod.
Familientragödien:
Genf, 18. Mai 1545
Der Scharfrichter erklärte, daß sein Arm ermattete und es Sachen gäbe, die die Kraft eines Mannes übersteigen. 34 Frauen wurden innerhalb kurzer Zeit durch das Schwert, Scheiterhaufen, Galgen und Vierteilung vom Leben zum Tod gebracht, darunter auch seine Mutter....
Thonon, 1565
Es gab das Vorurteil, daß Verwandte von wegen Hexerei Hingerichteten ein Fluch liege. Man hielt sie für fähig ähnliche "Verbrechen" zu verüben.
So heuerte ein junger Mann einen Mörder für seine Mutter an, nur um dem Fluch zu entkommen. Sie stand in Verdacht eine Hexe zu sein.
Das einträgliche Geschäft mit der Inquisition:
Die Inquisition war ein gutes Geschäft, man konnte das Hab und Gut der Verurteilten einziehen und die Erben auf die Straße setzen, sofern sie nicht ohnehin auch auf den Scheiterhaufen kamen.
Allein in dem kleinen Ort Thann im Elsass wurden 140 Menschen verbrannt. Die Nachlässe der Hingerichteten wurden konfiziert und teilweise für das 1622 eingeweihte Kapuzinerkloster verwendet.
In Fulda lebte ein Mann namens Balthasar Roß, er war ein Sadist übelster Art. Kaiser Rudolf II wies ihm im Jahr 1579 die Einkünfte des Amtes Bieberstein zum Unterhalt zu und ernannte ihn zum Zentgraf und Malezifmeister. Bald darauf begann im Land Fulda eine Hexenjagt, die in nur 3 Jahren (1602- 1605) 250 Menschen das Leben kostete und Baltharar Roß reich machte.
Er demütigte, vergewaltigte und folterte Frauen.
Er verhaftete selbst ohne Anzeige Bürger und ließ sie so lange quälen, bis sie irgendeine Tat gestanden. Dann konfiszierte er deren Vermögen. Für jedes Urteil mussten die Menschen beträchtliche Summen bezahlen. Roß hatte in 3 Jahren durch die 250 getöteten Menschen 5339 Gulden eingenommen.
Als sein Gönner Abt Balthasar starb, ließ sein Nachfolger eine Untersuchung einleiten.
Er kam selbst in Haft und wurde 1618 öffentlich enthauptet.
Als Indiz für Hexerei konnte, wie gesagt, praktisch alles gelten. Jeder konnte angeklagt werden, niemand war seines Lebens sicher, weder Klerus, noch Adelige noch das einfache Volk.
Wenn ein Unwetter aufzog und zur gleiche Zeit wurde eine Frau am Feld bemerkt, war das ein sicheres Indiz für Hexerei. Hatte eine Bäuerin einen Strauch, der seltsame Wurzelformen hatte, konnte sie das auf den Scheiterhaufen bringen, wie es auch tatsächlich 1482 geschehen ist.
Es wurden sogar Frauen aus dem Grund hingerichtet, die einfach nur im Sommer öfters in den Wald Kräuter sammeln gingen. (in Plinzenberg bei Fulnek)
Kinder, die mit Taschentüchern spielten waren genauso verdächtig, als Frauen, die nach der Annahme der Hostie sich den Mund abwischten. Beides konnte tödlich sein.
Inquisitoren ließen sogar Gerüchte ausstreuen, um die Bevölkerung zu verängstigen und dann ließen sie sich holen. Menschen wurden verhaftet, gefoltert, gequält und zu Tode gebracht.
Ihnen wurde versprochen, wenn sie gestehen würden kämen sie frei. Dieses Versprechen unter der Folter veranlasste viele gequälte Menschen, allerlei Untaten zu gestehen. Da viele nicht wussten, was sie gestehen sollten, sagte es ihnen der Inquisitor vor. Dann wurde ihre Hoffnung frei zu kommen, bitter enttäuscht, sie wurden trotzdem auf den Scheiterhaufen gebracht.
Dieses falsche Versprechen war eine beliebte Methode, Menschen zu Geständnissen zu bringen.
Es gab aber auch milde Bestrafungen, Gnade und Freigang:
Milde Bestafung?
Im Jahr 1434 setzte man eine Frau, die milder zu bestrafen war, an einen Stock (bei der Pegnitz), setzten ihr eine bemalte Inful auf und zwickten ihr einen Teil der Zunge ab.
Über die christliche Gnade
Es gab auch Gnadenzettel für die zurm Scheiterhaufen verurteilten. Wenn man jetzt meint, man hat sich freikaufen können, hat man weit gefehlt.
Der GNADENZETTEL wandelte die Todesstrafe auf dem Scheiterhaufen in der Weise um, daß man mit dem Schwert gerichtet wurde.
Vorher wurde man aber noch mit glühenden Zangen gezwickt und die rechte Hand wurde abgehauen, bevor der Kopf abgeschlagen wurde. Der Körper wurde dann erst verbrannt.
Unschuldig! Endlich frei! ......Aber wie?
Was tat man, wenn jemand bloß nur verdächtig war?
Stuttgart, 12. Juni 1527
Der Vogt Fürderer überraschte die Witwe Margareta Lösin, die gerade vom Markt kam, mit einer Verhaftung.
Irgendjemand hatte vor 4 Jahren gesagt, daß sie eine Unholdin sei, mit dem Teufel Gemeinschaft gehabt hat und mit der Ofengabel sei sie über den Gartenzaun geritten.
Er ließ ihr die Haare abschneiden (bestimmt auch überall am Körper rasieren und absuchen) und ließ sie zur Folter führen.
Sie wurde aufgezogen und mit Ruten geschlagen. Dann wurden ihre Beine mit in Pech getauchten Lappen verbrannt.
Um ihren Kopf herum zog man ein Seil immer enger zusammen.
Ihre Füße steckte man in Scheinsschuhe, das waren Schuhe, die man vorher auf einem Kohlenbecken röstete.
Dann wurde sie auf einen Stuhl gesetzt und mit glühenden Kohlen überschüttet.
Als sie immer noch nicht gestand, da warf man sie in einen Turm.
Der Turm hatte kein Dach und bot weder Schutz vor der Hitze der Sonne noch vor der Kälte im Winter.
Drei lange Jahre musste sie da drinnen schmachten, bevor sie freikam!
Sie durfte aber nicht nach Hause zurück, sie wurde aus dem Land getrieben.
Prozesse mit tödlichem Ausgang:
Viele Frauen starben schon während der Folter, dann hieß es: "....der Tyvel habe ihr den Hals umgedreht."
Erkrankte Frauen ließ man sogar aus dem Krankenhaus holen, wenn sie im Fieberwahn irgendwelche Sachen phantasierten.
Man scheute sich nicht, diese Frauen zu Tode zu foltern, so geschehen in Amsterdam 1564
Sogar vom Sterbebett weg wurden Frauen geholt, zum Richtplatz geschleift und mitsamt dem Bett verbrannt.
Das tote Kind
Frauen wurde vorgeworfen, Hexen zu sein und ein kurz zuvor gestorbenes und beerdigtes Kind wieder ausgegraben zu haben und für die Herstellung einer Hexensalbe verwendet zu haben.
Nach wiederholter Folter gaben die Frauen dies auch zu.
Der Ehemann einer Angeklagten veranlasste die Öffnung des Grabes unter vielen Zeugen, um zu beweisen, dass das Kind noch unversehrt im Grabe liegt. Das Kind lag auch noch unversehrt im Grab.
Mit der Begründung, dass dies ein Blendwerk des Teufels sei, nämlich dass das Kind noch unversehrt im Grab lag und alle Zeugen es sahen, verurteilte man alle Frauen zum Feuertod.
Familientragödien:
Genf, 18. Mai 1545
Der Scharfrichter erklärte, daß sein Arm ermattete und es Sachen gäbe, die die Kraft eines Mannes übersteigen. 34 Frauen wurden innerhalb kurzer Zeit durch das Schwert, Scheiterhaufen, Galgen und Vierteilung vom Leben zum Tod gebracht, darunter auch seine Mutter....
Thonon, 1565
Es gab das Vorurteil, daß Verwandte von wegen Hexerei Hingerichteten ein Fluch liege. Man hielt sie für fähig ähnliche "Verbrechen" zu verüben.
So heuerte ein junger Mann einen Mörder für seine Mutter an, nur um dem Fluch zu entkommen. Sie stand in Verdacht eine Hexe zu sein.
Das einträgliche Geschäft mit der Inquisition:
Die Inquisition war ein gutes Geschäft, man konnte das Hab und Gut der Verurteilten einziehen und die Erben auf die Straße setzen, sofern sie nicht ohnehin auch auf den Scheiterhaufen kamen.
Allein in dem kleinen Ort Thann im Elsass wurden 140 Menschen verbrannt. Die Nachlässe der Hingerichteten wurden konfiziert und teilweise für das 1622 eingeweihte Kapuzinerkloster verwendet.
In Fulda lebte ein Mann namens Balthasar Roß, er war ein Sadist übelster Art. Kaiser Rudolf II wies ihm im Jahr 1579 die Einkünfte des Amtes Bieberstein zum Unterhalt zu und ernannte ihn zum Zentgraf und Malezifmeister. Bald darauf begann im Land Fulda eine Hexenjagt, die in nur 3 Jahren (1602- 1605) 250 Menschen das Leben kostete und Baltharar Roß reich machte.
Er demütigte, vergewaltigte und folterte Frauen.
Er verhaftete selbst ohne Anzeige Bürger und ließ sie so lange quälen, bis sie irgendeine Tat gestanden. Dann konfiszierte er deren Vermögen. Für jedes Urteil mussten die Menschen beträchtliche Summen bezahlen. Roß hatte in 3 Jahren durch die 250 getöteten Menschen 5339 Gulden eingenommen.
Als sein Gönner Abt Balthasar starb, ließ sein Nachfolger eine Untersuchung einleiten.
Er kam selbst in Haft und wurde 1618 öffentlich enthauptet.
Niwi - 29. Jan, 22:44
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